Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Aus Paragraph 823 BGB ergibt sich die Grundlage der Verschuldenshaftung: und damit der Grund für den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung:
"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Für Schäden an Dritten haftet der Bauherr beim Hausbau, der Sanierung, dem Umbau oder Anbau, wie im normalen Leben. Der Bauherr einer Immobilie haftet unbeschränkt mit dem gesamten Eigentum, inklusive des Teils, der vielleicht erst später hinzukommt, wenn er Verursacher eines schuldhaft entstanden Schadens ist. Der unpfändbare Teil des Einkommens bliebe dann lediglich dem Bauherr, so dass dann der Bau eines Hauses als Konsequenz ad acta gelegt werden könnte.
Der Bauherr hat für die Abwendung von Sach- und Personenschäden zu sorgen, da er für die Gefahren, die vom Bau ausgehen, verantwortlich ist. Aus der Verantwortung kann sich der Bauherr auch nicht durch ein Warnschild, wie beispielsweise "Vorsicht Baustelle - Betreten verboten", stehlen. Haftpflichtig hat man sich nämlich trotzdem gemacht, wenn wegen einer unzureichenden Absicherung der Baustelle sich spielende Kinder verletzen. Neben dem Architekten und der bauausführenden Firma haftet der Bauherr bei Renovierung, Modernisierung, Umbau oder Neubau immer für die Sicherheit der Baustelle. Der explizite Versicherungsschutz während des Baus und für alle direkt damit verbundenen Gefahren ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Diese Bauherrenhaftpflichtversicherung ersetzt berechtigte Schadensersatzansprüche von dritten. Außerdem wehrt sie ohne zusätzliche Kosten für den Bauherren unberechtigte Ansprüche ab.
Den richtigen Versicherungsschutz durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt man, egal, ob man eine Immobilie im Bestand an- oder umbaut, eine Immobilie saniert, ein Haus bauen möchte oder ein Grundstück erwirbt. Schließlich gehen bereits vom Grundstück allein und dementsprechend umso mehr von einer Baustelle ganz massive Gefahren aus und für diese haftet der Bauherr beziehungsweise der Eigentümer.
Exakt und detaillierte Informationen zum Thema Versicherungsschutz für den Hausbau finden Sie auf unserer Website bauherren-haftpflichtversicherung.de.
Die nachfolgenden Versicherungen sind für den Hausbau mindestens zu empfehlen:
Sorgfaltspflichten, Verkehrssicherungspflichten und Überwachungspflichten im Hinblick auf eine Baumaßnahme zu erfüllen, hat man als Bauherr. Mit seinem gesamten Vermögen haftet der Bauherr, wenn sich dennoch ein Schaden ereignet. Vor Ansprüchen Dritter, wenn diese durch das Bauvorhaben des Bauherren zu Schaden kommen, schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Die Bauwesenversicherung beziehungsweise Bauleistungsversicherung versichert Schäden vom Rohbau bis Neubau und wird oft auch als Hausbauvollkaskoversicherung betitelt. Schäden, durch witterungsbedingte Einflüsse, wie Hagel oder Sturm, werden durch diese Versicherung abgedeckt. Hinzu kommen Schäden durch Diebstahl von Baumaterialien oder Vandalismus am Bau.
Gegen die Schäden durch Explosion, Blitzschlag und Brand bei allen bereits fertig gestellten Gebäudeteilen beziehungsweise an Baumaterialien, ist man mit der Feuerrohbauversicherung gewappnet. Versichert sind damit oftmals auch Schäden durch den Aufprall oder den Absturz eines Flugzeugs oder dessen Landung. Der Nachweis einer Feuerrohbauversicherung fordern die meisten Kreditinstitute, wenn sie als Darlehensgeber in Aktion treten sollen.
Die Bauhelferversicherung ist sinnvoll, wenn beim privaten Hausbau Eigenleistung erbracht wird. Denn für Freunde und Bekannte, die als Bauhelfer tätig werden, muss eine Bauhelferversicherung abgeschlossen werden, wenn die Gesamtarbeitszeit aller Helfer die Grenze von 39 Stunden überschreitet.
Weit reichende finanzielle Konsequenzen haben Schäden durch Hagel, Sturm, Leitungswasser, Blitz oder Feuer. Derartige Schäden werden durch die Wohngebäudeversicherung reguliert.
Eine private Haftpflichtversicherung mit entsprechendem Versicherungsschutz hilft bereits bei einem selbstbewohnten Eigenheim. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist aber für Eigentümer von vermieteten Wohnungen, unbebauten Grundstücken und Mehr- oder Einfamilienhäusern unabdingbar.
Kaum ins Gewicht fallen unter dem Strich beim Hausbau die Versicherungsprämien in Relation zu den Gesamtkosten. Dafür hat man allerdings die Garantie, dass man das Bauvorhaben auch problemlos abschließen kann.
Daher kann man nur sagen ,das die Bauherrenhaftpflichtversicherung neben einigen anderen Versicherungen, auch ein Garant für einen Reibungslosen Hausbau ist.
Weitere detaillierte Informationen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung erhalten Sie auf der folgende Seite.
Neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist auch wichtig, das ein Bauherr noch gegen andere Unglücksfälle abgesichert ist. Hierzu gehört auch eine Risikolebensversicherung. Diese hilft den Hinterbliebenen im Falle des Todes des Bauherren und sichert diese damit ab.
Informationen zur Neubauversicherung
Als Bauherr gehen Sie Risiken ein. Ihr Neubau kann durch Unwetter, Feuer oder Vandalismus beschädigt werden. Zudem haften Sie als Bauherr persönlich, mit Ihrem Vermögen, wenn Unbeteiligte durch Ihr Bauvorhaben zu Schaden kommen.
Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung sind Sie gegen Personen- und Sachgefahren geschützt, die von Ihrem Hausbau ausgehen.
Die Bauleistungsversicherung kommt für Beschädigungen am Neubau durch Sturm, Frost und Hagel, Vandalismus, Material- und Konstruktionsfehler auf. Einen Schutz gegen Brandschäden können Sie im Rahmen der Bauleistungsversicherung zusätzlich vereinbaren.
Tipp: Probleme mit Feuchtigkeit ? Mittels Feuchtemessgerät das Problem näher untersuchen.
