Bauhelferversicherung
Nachdem man nun die Immobilienfinanzierung durch hat kann es endlich losgehen. Wenn man dann einen Bau in Eigenleistung hochzieht, ist man über fachkundige Hilfe von Verwandten, Bekannten und Freunden froh. An den Wochenenden oder nach Feierabend wird dann am Bau gearbeitet. So kann der Bauherr den Lohn für Handwerker sparen.
Dennoch sollten Bauhelfer fachkundig und kompetent sein. Durch den Bauherrn müssen die Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaftsbau (BauBG) angemeldet werden. Dies sollte man nicht vergessen. Daraus resultiert auch eine Beitragspflicht. Diese bemisst sich normalerweise an der Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden. Die Anmeldung der Helfer bei Baubeginn in einer Bauhelferversicherung ist eine absolute Pflichtveranstaltung.
Bußgelder bis zu 2.500 € können verhängt werden, wenn Bauhelfer nicht angemeldet werden. In der Regel richten sich die Beiträge zur Berufsgenossenschaft nach der Anzahl der Arbeitsstunden, die abgeleistet wurden. In den alten Bundesländern sind zirka 1,50 € pro Arbeitsstunde zu entrichten. In den neuen Bundesländern sind dies circa 1,20 €. Eine Versicherungslücke im Hinblick auf die Bauhelfer kann der Bauherr bei Baubeginn durch eine entsprechende Versicherung schließen, wenn der Versicherungsumfang der BauBG nicht ausreichend erscheint.
Alle freiwilligen Helfer, die im Auftrag des Bauherrn unentgeltlich am Hausbau mit anpacken, werden so versichert. Nicht versichert sind jedoch der Bauherr selbst und dessen Ehepartner. Hier empfehlen Experten eine private Unfallversicherung. Schäden der Bauhelfer, die durch Unfälle hervorgerufenen werden, die während der Bauarbeiten passieren, werden durch die Bauhelferversicherung abgedeckt.
Mit dem Betreten des Baugrundstücks tritt der Versicherungsschutz in Kraft. Mit dem Verlassen der Baustelle endet diese. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Bauhelfer auch tatsächlich auf dem Bau tätig waren. Nicht mitversichert sind Wegeunfälle auf dem Hin- beziehungsweise Rückweg zur Baustelle. In der Regel wird die Bauhelferversicherung für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen.
Es gibt keine automatische Verlängerung der Bauhelferversicherung. Auf Antrag erfolgt die Verlängerung der Bauhelferversicherung um weitere 12 Monate, wenn das Bauvorhaben sich länger als ein Jahr hinzieht.
