Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer
Die nachfolgenden Versicherungen sind für den Hausbau mindestens zu empfehlen:
Wer Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt, der braucht die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.
Der Eigentümer kann haftbar gemacht werden, wenn sich Haus oder Grundstück des Haus- oder Grundstücksbesitzers einmal nicht im gefahrenfreien und verkehrssicheren Zustand befindet und dadurch Dritte zu Schaden kommen. Aus Paragraph 836 BGB ergibt sich daher daraus folgende gesetzliche Grundlage:
Die Haftung des Grundstücksbesitzers
(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
(2) Ein früherer Besitzer des Grundstücks ist für den Schaden verantwortlich, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach der Beendigung seines Besitzes eintritt, es sei denn, dass er während seines Besitzes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder ein späterer Besitzer durch Beobachtung dieser Sorgfalt die Gefahr hätte abwenden können.
(3) Besitzer im Sinne dieser Vorschriften ist der Eigenbesitzer.
Eine Haftpflichtversicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen hat in der Regel der Hausverwalter für Besitzer von Eigentumswohnungen.
Neben der bereis genannten Haftpflichtversicherung für Grundstücksbesitzer gibt auch die normale Private Haftpflichtversicherung.
