Feuerrohbauversicherung
Unabdingbar ist die Feuerrohbauversicherung für jeden Bauherrn ( genauso wie die Bauherrenhaftpflichtversicherung ). Gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch Explosion, Blitzschlag, Brandt oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Ladung oder Teile dessen, schützt die Feuerrohbauversicherung während des Hausbaus.
Dabei sind der Rohbau selbst und die Baustoffe, die auf dem Baugrundstück platziert sind, durch die Feuerrohbauversicherung abgedeckt. Die Feuerrohbauversicherung endet mit der bezugsfertigen Erstellung des Gebäudes. Dann muss eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Der Bauherr teilt sich mit der finanzierenden Bank das Interesse am Abschluss einer Feuerrohbauversicherung.
Bevor ein Darlehen oder Teile davon ausgezahlt werden, fordern Kreditinstitute in der Regel den Abschluss der Feuerrohbauversicherung. Die Höhe der Versicherungssumme ist analog zum Wiederherstellungspreis. Das heißt im Umkehrschluss, dass beim Hausbau der Wert des Gebäudes als Neubau die Höhe der Versicherungssumme bestimmt. Zwischen Bauartklassen unterscheidet die Versicherungsbranche.
Außerdem werden Ausstattungsmerkmale berücksichtigt. Mit eingeschlossen werden kann die Feuerrohbauversicherung auch zusätzlich bei der später ohnehin notwendigen Wohngebäudeversicherung. Feuerrohbauversicherungsschutz ist dann zu vereinbaren, wenn man mit Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließt.
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