Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

Die nachfolgenden Versicherungen sind für den Hausbau mindestens zu empfehlen

Wer Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt, der braucht die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.

Der Eigentümer kann haftbar gemacht werden, wenn sich Haus oder Grundstück des Haus- oder Grundstücksbesitzers einmal nicht im gefahrenfreien und verkehrssicheren Zustand befindet und dadurch Dritte zu Schaden kommen. Aus Paragraph 836 BGB ergibt sich daher daraus folgende gesetzliche Grundlage:

Die Haftung des Grundstücksbesitzers

Eine Haftpflichtversicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen hat in der Regel der Hausverwalter für Besitzer von Eigentumswohnungen. Neben der bereis genannten Haftpflichtversicherung für Grundstücksbesitzer gibt auch die normale Private Haftpflichtversicherung.

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