Private Haftpflichtversicherung
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch Paragraph 823 ist jede Person, welche einem Dritten einen Schaden zufügt, dazu verpflichtet diesen zu ersetzen. Gegen Schadensersatzansprüche Dritter kann man sich mit einer Privaten Haftpflichtversicherung schützen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung.
Dennoch zählt eine Private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen und sollte in jedem Haushalt vorhanden sein. Für entstandene Schäden gegenüber Dritten haftet eine Privatperson mit dem gesamten eigenen Vermögen. Im schlimmsten Fall können die finanziellen Ansprüche sehr hohe Ausmaße annehmen, so dass unter Umständen die Existenz gefährdet ist.
Welche Personen sind in der Privaten Haftpflicht abgesichert?
Zunächst besteht der Versicherungsschutz für den Hauptversicherten, welcher den Vertrag abschließt. Bei einem gewählten Single -Tarif ist nur eine Person abgesichert. In einer Familienversicherung ist hingegen der geschützte Personenkreis umfangreicher und bezieht sich auf:
- den Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder, welche eine Berufsausbildung absolvieren
- sowie andere Personen, welche gemeinsam mit dem Hauptversicherten in einem Haushalt leben
- im Versicherungsvertrag sollten alle Personen namentlich eingetragen werden
Leistungen der Privaten Haftpflichtversicherung
Die Private Haftpflichtversicherung deckt die üblichen Alltagsrisiken im privaten Bereich ab und reguliert die Schadensersatzsprüche von Dritten im vereinbarten Deckungsrahmen.
Hierzu zählen:
- Sachschäden, welche durch die versicherten Personen verursacht wurden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Außerdem gehören in den Leistungsumfang:
- Prüfung der Schadensersatzansprüche auf deren Rechtmäßigkeit
- bei berechtigten Ansprüchen wird der Versicherungsnehmer von seinen Zahlungsansprüchen freigestellt, durch Schadensregulierung des Versicherers
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Der Versicherungsumfang kann auf eigenen Wunsch der Versicherten erweitert werden. So ist es möglich gegen einen Preisaufschlag weitere Risiken mitzuversichern, zum Beispiel Versicherungsschutz für deliktunfähige Kinder, Gefälligkeitsschäden sowie Mietsachschäden.
Vor Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung sollte möglichst ein unabhängiger Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Auf diese Weise kann man sich detailiert über die Tarife und den Leistungsumfang mehrerer Anbieter informieren.
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