Risikolebensversicherung

Das Todesfallrisiko wird mit einer Risikolebensversicherung finanziell abgesichert. Das Versicherungsunternehmen zahlt die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus, wenn die versicherte Person versterben sollte. Nicht ausbezahlt wird im Erlebensfall bei Vertragsablauf. Dies ist ein Gegensatz zur Kapitallebensversicherung.

Über eine Risikolebensversicherung nachdenken sollten alle Personen, die für andere Menschen finanziell aufkommen müssen oder wollen. So sind Hinterbliebene bei einer finanziellen Notlage gewappnet. Sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung auch für Eigenheimbauer, die ihre Immobilien absichern müssen beziehungsweise für Kreditnehmer aller Art.

Es gibt folgende Formen der Risikolebensversicherung

Auf wie viel Geld die Hinterbliebenen verzichten müssen, wenn die zu versichernde Person verstirbt, sollte zunächst überlegt werden. Mit einbezogen werden sollten dabei auch etwaige Kreditverpflichtungen. Dann empfehlen Experten, dass diese errechnete monatliche Versicherungslücke mit dem Wert 200 multipliziert werden sollte. Für die Hinterbliebenen müsste als Versicherungssumme beziehungsweise Todesfallsumme, dieses Ergebnis dann ausreichen.

Derjenige, der die Versicherungsprämie zahlt ist Versicherungsnehmer beziehungsweise Vertragspartner. Der Vertrag wird dann auf das Leben der zu versichernden Person abgeschlossen. Wenn der Versicherungsfall eintritt, also der Tod der versicherten Person, erhält die bezugsberechtigte Person die Leistung von der Versicherung.

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